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Messeseitige und andere Kosten: Im Angebotspreis sind folgende Kosten nicht enthalten:

  • Messeseitiger Wasser- und Elektrohauptanschluss mit erforderlicher Elektroverteilung nach TÜV-Vorschrift, Vorzeitiger Aufbau/verlängerter Abbau, etc.
  • Druckluftanschluss, Abhängen standbaulicher Elemente von der Hallendecke
  • Statiken (z. B. bei zweigeschossiger Bauweise), Prüfstatiken, Genehmigungsverfahren
  • Sprinkleranlagen oder Rauchmelder, Exponattransporte/-aufstellungen und Dekorationen
  • Müllentsorgung, Standreinigung während der Laufzeit, Standbewachung

 

Korrekturen

  • Mögliche Korrekturen in der Stand- oder Farbgestaltung sowie der Grafik müssen uns bitte bis spätestens sechs Wochen vor Messebeginn vorliegen. Bei später eingehenden Korrekturen können evtl. zusätzliche Kosten (z. B. durch Veränderungen in den Fertigungsabläufen, auf-wendigere Logistik, etc.) entstehen.

 

Zusätzliche Arbeiten

  • Zusätzlich angeforderte Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung der Bauzeichnung nicht aufgeführt sind, werden – genügend Zeit vorausgesetzt – separat angeboten und nach Ihrer Beauftragung veranlasst. Vor Ort mündlich beauftragte Zusatzleistungen werden im Stundennachweis (€ 49,00/Std.) zzgl. Materialeinsatz berechnet.
  • Gerne bieten wir Ihnen darüber hinaus weitere Ausstattungen und Leistungen an z.B.: Küchenausstattung, Catering-Service, Dekorationen/ Accessoires , AV-Technik, Hostessen-Service, Messekleidung, u.v.a.m. Bitte sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf rechtzeitig an.

 

Standübergabe

  • Sofern kein anderer Termin vereinbart wurde, erfolgt die schlüsselfertige Standübergabe am letzten Aufbautag bzw. 1 Tag vor Messebeginn. Vor Standübergabe erfolgt eine Grundreinigung, d.h. alle glatten Flächen/Laminate werden gewischt, Teppichboden wird gesaugt. Mehrfach gewünschte Reinigungen werden separat im Stundennachweis fakturiert.
  • Der vereinbarte Übergabetermin ist von beiden Seiten pünktlich einzuhalten, damit keine zu-sätzlichen Wartezeiten entstehen. Die Abnahme des Standes erfolgt durch einen verantwort-lichen Mitarbeiter des Kunden und einem innova neo– oder Standbau-Mitarbeiter. Hierfür wird ein entsprechender Übergabe-Termin vereinbart. Spätere Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.
  • Falls Systemwände vom Kunden beschädigt werden (d. h. bekleben mit Folien, benagelen, durchbohren, etc.), müssen wir diese nachträglich mit € 55,00 / Stk. bzw. mit € 95,00 / Stk. für konventionelle Wände berechnen.

 

AV-Technik

  • Dieses Equipment ist während der Mietzeit (ab Aufbau auf dem Stand, während der Laufzeit bis zum Abbau bzw. Übergabe) nicht gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. Im Scha-densfall haftet der Aussteller. Wir empfehlen dringend eine Standbewachung oder eine Ver-sicherung der geliehenen AV-Technik. Die Versicherungssumme werden wir Ihnen auf Anfrage mitteilen

 

Bei einer Stornierung des Auftrages bis zu 30 Tagen vor dem ersten Miettag entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an: bis 14 Tage vor Mietbeginn 25 %, bis 8 Tage 50 %, bis 2 Tage 70 % und bis 1 Tag 100 % der jeweiligen Auftragssumme

 

Sonderbestuhlung

  • Dieses Equipment ist während der Mietzeit (ab Anlieferung, während der Laufzeit bis zur Abholung) nicht gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. Im Regelfall erfolgt die Abholung direkt nach Messeende – der Lieferant behält sich eine Abholung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss vor. Im Schadensfall (Beschädigung, Diebstahl) haftet in jedem Fall der Aus-steller. Wir empfehlen eine Versicherung oder eine Standbewachung.

 

Ausstellereigene Materialien

  • Wir empfehlen unseren Kunden, alle eigenen Materialien, insbesondere Exponate, Deko-Elemente, Fotos / Prints oder Einrichtungsgegenstände gegen Beschädigung oder Verlust zu versichern. Jedwede Haftung wird von unserer Seite ausgeschlossen.
  • Für die Zwischenlagerung, Transporte, Auf- und Abbau kundeneigener Exponate, Dia-Kästen, Fotos, etc. besteht von unserer Seite keine Haftung gegen evtl. Beschädigungen oder Verluste.

 

Auftragserteilung/-abwicklung

Eine Auftragserteilung bedarf der schriftlichen Form. Die Ausführung des Auftrages erfolgt auf der Basis unseres Angebots sowie der Bauzeichnung mit Leistungsbeschreibung. Gerichtsstand für beide Seiten ist Köln.

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